Autogenanlagen

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Gemäß der Betriebssicherheitsverordung bzw. dem berufsgenossen-schaftlichen Regelwerk sind wiederkehrende Überprüfungen an Autogengasanlagen (überwachungsbedürftige Anlagen) durchzuführen.

 

Diese Überprüfungen an Brennerwagen & Einzelflaschenanlagen bzw. an Zentralgasversorgungen beinhalten:

 

  • Absperreinrichtungen auf Funktion und Dichtigkeit
  • Druckregler auf Funktion und Dichtigkeit
  • Rückschlagsicherungen auf Dichtigkeit gegen Gasrücktritt und Durchfluss
  • Schnellkupplungen auf Funktion und Dichtigkeit
  • Schläuche auf das Alter, den Zustand und die Einbindung nach EN 1256
  • an Handgriffen die Prüfung der Rückschlagsicherungen auf Dichtigkeit gegen Gasrücktritt und Durchfluss

 

 

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