Inspektion von Gasanlagen auf Werksgeländen

Mängel finden, bewerten, beheben und dokumentieren


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Gasanlagen auf Werksgeländen und im Bereich betrieblicher Gasverwendung welche mit Gasen der öffentlichen Gasversorgung betrieben werden, sind Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) § 3 Absatz 15.

 

Verantwortlich für die Einhaltung der Regelwerksinhalte ist der Betreiber der Energieanlagen. In seinem Zuständigkeitsbereich liegen somit u.a die regelmäßige Inspektion und Instandhaltung der Rohrleitungssysteme und Autogenanlagen, deren Kennzeichnung nach DIN 2403 sowie die Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung des Bestandsplanwerkes.

 

Aufgrund unserer Erfahrungen im Bereich der Versorgungsleitungen von Netzbetreibern zählen die Dienstleistungen im Bereich der industriellen Produktionsstätten zu einem weiteren Dienstleistungsgebiet, und umfassen die folgenden Arbeiten:

 

  • Vergleich der vorhandenen Bestandsdokumentation mit dem Ist- Zustand
  • Aktualisierung der Bestandsunterlagen/ggf. Erarbeitung neuer Planunterlagen
  • Inspektion von Rohrleitungen und Anlagenteilen für brennbare und nicht brennbare technische Gase
  • Überprüfung von Wassernetzen auf Werksgeländen
  • Projektierung, Beratung und Bauüberwachung bei Neuverlegungen bzw. Änderungen bestehender Anlagen