Inspektion von erd- und freiverlegten Erdgasleitungen
Bei Erdverlegte Erdgasleitungen hat die Überprüfung der Leitungen auf Leckstellen gemäß dem DVGW- Arbeitsblatt G 465-1 in Abhängigkeit der Druckstufe und der Leckstellenhäufigkeit zu erfolgen. Diese Arbeiten dürfen nur von Fachfirmen die Ihre Qualifikation gemäß DVGW- Arbeitsblatt G 468-1 nachgewiesen haben, oder Gasversorgungsunternehmen (in ihrem eigenen Netzgebiet) durchgeführt werden.
Ermittlung des Mindestüberprüfungszeitraumes für erdverlegte Leitungen gemäß Tabelle 1 des Arbeitsblattes G 465-1:
Leckstellenhäufigkeit pro 1000 m |
≤ 0,1 |
≤ 0,5 |
≤ 1 |
Betriebsdruck (bar) |
Überprüfungszeitraum in Jahren |
||
≤ 0,1 |
6* |
4 |
2 |
> 0,1 bis ≤ 1 |
4* |
2 |
1 |
>1 |
2* |
1 |
0,5 |
* = Giltf für kathodisch geschützte Stahlleitungen bzw. leitungen aus PE.
Beispiel: Die Länge der erdverlegten Leitungen betragen ca. 250 Meter. Die durchgeführte Inspektionsmaßnahme ergibt 1 Leckstelle und somit eine Leckstellenhäufigkeit von 4. Bei einem Betriebsdruck von 200 mbar ergibt sich somit ein Überprüfungszeitraum von < 2 Jahren.
Freiverlegte Erdgasleitungen sind gemäß einem durch den Betreiber zu erstellenden Prüfplan instand zuhalten.
Die Leitungen sind mindestens 1 x jährlich einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Die planmäßigen Zyklen der Inspektion richten sich nach der, zu ermittelten, Leckstellenhäufigkeit und der jeweiligen Druckstufe.
Nach Fertigstellung und Erstinbetriebnahme der Leitungsanlage ist die erste Inspektion spätestens nach einem Jahr durchzuführen. Die Durchführung der Inspektionsarbeiten hat durch qualifizierte Unternehmen, den Netzbetreiber oder durch fachlich qualifiziertes Eigenpersonal des Betreibers zu erfolgen.
Ermittlung des Mindestüberprüfungszeitraumes für freiverlegte Leitungen gemäß Tabelle 1 des Arbeitsblattes G 614-2:
Leckstellenhäufigkeit pro 100 m |
≤ 0,1 |
≤ 0,5 |
≤ 1 |
Betriebsdruck (bar) |
Überprüfungszeitraum in Jahren |
||
≤ 1 |
6 |
4 |
2 |
<1 bis ≤ 5 |
4 |
2 |
1 |
> 5 bis ≤ 16 |
2 |
1 |
0,5 |
>16 |
1 |
|
|
Der Überprüfungsturnus ist zu verkürzen bzw. es sind außerplanmäßige Überprüfungsmaßnahmen durchzuführen, wenn die Leckstellenhäufigkeit den Wert 1 Leck/ 100 m übersteigt.
Beispiel: Die Länge der freiverlegten Leitungen und Hallenleitungen beträgt ca. 1.000 Meter. Die durchgeführte Inspektionsmaßnahme ergibt 8 Leckstellen und somit eine Leckstellenhäufigkeit von 0,8. Bei einem Betriebsdruck von 0,2 bar ergibt sich somit ein Überprüfungszeitraum von 2 Jahren.