Autogenanlagen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordung bzw. dem berufsgenossen-schaftlichen Regelwerk sind wiederkehrende Überprüfungen an Autogengasanlagen (überwachungsbedürftige Anlagen) durchzuführen.
Diese Überprüfungen an Brennerwagen & Einzelflaschenanlagen bzw. an Zentralgasversorgungen beinhalten:
- Absperreinrichtungen auf Funktion und Dichtigkeit
- Druckregler auf Funktion und Dichtigkeit
- Rückschlagsicherungen auf Dichtigkeit gegen Gasrücktritt und Durchfluss
- Schnellkupplungen auf Funktion und Dichtigkeit
- Schläuche auf das Alter, den Zustand und die Einbindung nach EN 1256
- an Handgriffen die Prüfung der Rückschlagsicherungen auf Dichtigkeit gegen Gasrücktritt und Durchfluss