Intensivprüfung

Die bei der Brückenerfassung ermittelten Daten dienen als Plangrundlage für die Durchführung der Überprüfungsarbeiten. Im Vorfeld der Arbeiten werden alle Genehmigungen bei den jeweiligen Ämtern und Behörden beantragt sowie Terminabsprachen getroffen.

 

Diese sind z.B.:

- Baulastträger

- Stadt- und Kreisverwaltungen

- Straßenbauämter

- Deutsche Bahn AG

- Autobahnmeistereien

- Wasser- und Schifffahrtsämter

- Polizei

- usw.

 

Die Überprüfung einer Gasleitung erfolgt gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 465-1, Abschnitt 3.2.4, bzw.  G 466-1. Hierbei werden die Leitungen im gesamten Brückenbereich einer intensiven Kontrolle mit Gasspürgeräten unterzogen. Darüber hinaus wird ebenso wie bei der Überprüfung der Wasserleitung besonderes Augenmerk auf den Zustand der Umhüllung und der Leitungsbefestigungen gerichtet.

Zusätzlich zu dieser Kontrolle erfolgt ein elektro-akustisches Abhorchen der Wasserbrückenleitung an der nächstliegenden Armatur, um eventuelle Leckgeräusche zu erfassen.

 

Im Zuge der Überprüfungsmaßnahme erstellen die eingesetzten Mitarbeiter vor Ort ein Prüfprotokoll, welches zusammen mit einer umfangreichen Fotodokumentation anschließend zur Erstellung des Prüfberichtes dient.

 

Festgestellte Undichtigkeiten, Mängel oder sonstige Schäden werden für jede Brückenleitung in dem Prüfprotokoll festgehalten. Gravierende Mängel werden der zuständigen Abteilung des Auftraggebers sofort mitgeteilt.

 

Auf der Grundlage der erstellten Überprüfungsberichte und u.a. gemäß Abschnitt 11 des DVGW-Arbeitsblattes G 414 erfolgt die Erstellung eines ausführlichen Berichtes mit Sanierungsvorschlägen. Abgeleitet aus den festgestellten Mängeln erfolgt eine für den Auftraggeber optimale Auflistung der Vorschläge. Er liefert die notwendigen Informationen, die für die Planung von Sanierungsmaßnahmen benötigt werden.